Gastronomie durch schnelle und unbürokratische Maßnahmen helfen

Gästen, Mitarbeitern und Gastronomen wieder ein Stück Normalität ermöglichen
Datum: 3. Juni 2020

Im Zuge der Coronapandemie sind für viele Menschen sonst alltägliche Unternehmungen teils zu großen Herausforderungen geworden. Ein Restaurantbesuch oder ein Feierabendgetränk in der Eckkneipe sind die Ausnahme und dies lässt viele Gastronomen um ihre Existenz fürchten. Ein Trend seit der Wiedereröffnung der Gastronomie vor 14 Tagen ist deutlich zu erkennen: Die Menschen sitzen lieber draußen als in geschlossenen Räumen.

Michael Jonitz
Michael Jonitz

„Die Gastronomen, von der Eckkneipe, über das Café bis zum Restaurant, brauchen für diesen Trend schnelle, einfache und unbürokratische Lösungen, um die Chance zu bekommen mehr Gäste zu bewirten. Der beginnende Sommer bietet hierfür die Chance,“ so Michael Jonitz, Sprecher der CDU Bremen-Stadt.

„Innerhalb der Kneipen und Restaurants lassen sich häufig keine neuen Plätze schaffen, aber in der Außengastronomie bieten sich Chancen. Hierbei geht es darum das die Gastronomen eigenverantwortlich zu 100 % ihrer Plätze kommen können,“ so Michael Jonitz weiter.

Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen geht es darum, in ganz Bremen durch eine Rechtsverordnung die Möglichkeit zum Ausbau der Außenplätze zu schaffen, in denen dann individuell vor Ort geschaut werden soll, wie das umgesetzt wird. Dabei geht es darum gemeinsam, schnell, pragmatisch, individuell und lösungsorientiert den Menschen wieder ein Stück weit Normalität zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für Gäste, Gastronomen als auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt fast ausnahmslos in Kurzarbeit sind. So kommen die wenigsten Kneipen und Restaurants auf mehr als 30 % der regulären Umsätze.

Maßnahmen für die Gastronomie

Die CDU Bremen-Stadt schlägt folgende Maßnahmen vor:

Ausweitung der Außengastronomie

Die Gastronomen sollen in Eigenverantwortung ihre Außengastronomie unbürokratisch ausweiten können. In Absprache mit den jeweiligen Nachbarn (z.B. Einzelhandelsgeschäften etc.) sollen die Außenbereiche vor deren Häusern für die Gastronomie komplett oder auch nur in den Abendstunden nutzbar gemacht werden. Auch Parkflächen für Autos sollen für den Sommer als Fläche für Außengastronomie durch die Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, dass die Gastronomen zu 100 % ihrer Vor-Corona-Gastronomie zurückkehren, mit gleichzeitiger Beachtung der neuen Hygienebedingungen.

Einfaches Genehmigungsverfahren

Der Prozess zur Ausweitung der Außengastronomie soll schnell, einfach und mit Augenmaß erfolgen. Ansprechpartner und genehmigende Stelle sollen die Ortsämter sein. Ziel ist es, dass das Verfahren in einer Woche abgeschlossen und die Stühle und Tische dann genutzt werden können. Dabei gibt es für das Ortsamt eine Widerspruchspflicht, d.h. meldet sich das Ortsamt nicht, können die Gastronomen starten.

Im Verfahren sind alle bestehenden Regelungen zur Verkehrssicherheit, für Rettungswege usw. einzuhalten. Darüber hinaus sind Absprachen und die Zustimmung der betroffenen Nachbarn, deren Flächen genutzt werden, durch die Gastronomen schriftlich nachzuweisen. Eine Mustererklärung soll den Gastronomen dabei helfen und durch die Baubehörde zur Verfügung gestellt werden.

Beschwerden aus der täglichen Praxis sind an das jeweilige Ortsamt zu richten und diese im Dialog mit den betroffenen Gastronomen zu klären. Bei Nichteinhaltung oder keiner Lösung der Beschwerden ist im schlimmsten Fall die zusätzliche Außengastronomie für den Betroffenen wiedereinzustellen. Dieses kann ebenso vom Ortsamt entschieden werden.

Verzicht auf Pacht- und Parkplatzgebühren für Außengastronomie

Die Stadt Bremen ist aufgefordert, Pachtgebühren und Parkplatzgebühren in diesem Jahr für die Außengastronomie zu erlassen.

Ausweitung der Sperrstunde

Um die Chancen durch die Ausweitung der Außengastronomie weiter zu verbessern, sollen auch die Öffnungszeiten im Außenbereich maßvoll erweitert werden. Ziel ist es das einheitlich in der Woche bis 23 Uhr und am Wochenende bis 24 Uhr draußen konsumiert werden darf.

Alle Maßnahmen sollen bis zum 15. Oktober befristet werden.

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