Keine Steuermittel für Rassisten, Antisemiten und andere Extremisten!

Datum: 27. Februar 2024

In der Kulturszene wird die Einführung einer Antisemitismusklausel schon länger diskutiert, die CDU-Bürgerschaftsfraktion geht dabei einen Schritt weiter und fordert für Bremen eine Extremismusklausel für alle Zuwendungsempfänger. Ein entsprechender Antrag (Drucksache 21/286) wurde bereits vor zwei Wochen bei der Bremischen Bürgerschaft eingereicht.
„Rassisten, Antisemiten und andere Extremisten dürfen nicht aus Steuergeldern gefördert werden“, stellt Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, klar. „Und das gilt nicht ausschließlich für Kulturschaffende, sondern ebenso für Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Sportvereine oder Sozialprojekte. Allein im Jahr 2021 zahlte Bremen 347 Millionen Euro an Zuwendungen aus. Bei dieser Summe muss ausgeschlossen werden, dass Teile dieser Gelder für menschenverachtende und demokratiefeindliche Aktivitäten und Äußerungen missbraucht werden“, so Eckhoff.

Die CDU-Fraktion schlägt vor, sämtliche Zuwendungs- und Förderrichtlinien sowie alle Förderanträge auf Zuwendungen des Landes und der Stadt Bremen um einen notwendigen Zusatz zu ergänzen. Demnach werden nur Projekte gefördert, sie sich zu einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft bekennen und sich gegen jedwede Form von Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass und Gewalt, Rassismus und Antisemitismus stellen. Jeder Antragsteller muss sich dazu bekennen.

„Nicht nur der aktuelle Berlinale-Skandal zeigt deutlich, dass wir handeln müssen“, erklärt Claas Rohmeyer, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Antisemitismus, Extremismus und Rassismus sind nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Und das gilt für alle Bereiche. Wir als CDU wollen Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung in all seinen Formen bekämpfen“, so Rohmeyer.

Hier finden Sie den Antrag: https://cdu-fraktion-bremen.de/sites/default/files/2024-02/Antrag%20%28Land%29%20Extremismusklausel.pdf

Moderne Parteiarbeit

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