Bundesverwaltungsgericht: Gehwegparken ist rechtswidrig

Datum: 7. Juni 2024

Jonitz: „Parkplatznot für Anwohner Dank Rot-Rot-Grün“

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zum sogenannten aufgesetzten Parken getroffen. Demnach ist Bremen grundsätzlich verpflichtet, gegen das rechtswidrige Abstellen auf Bürgersteigen vorzugehen. Anwohner in Findorff und im Viertel hatten auf ihr Recht auf einen freien Gehweg geklagt. Dazu äußert sich Michael Jonitz, Sprecher für Mobilität der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte von Anwohnern und Fußgängern gestärkt und gleichzeitig den Weg für einen besonnenen Interessenausgleich zwischen Anwohnern, Autofahrern und Fußgängern aufgezeigt. Damit ist genau das eingetreten, auf das sich der Senat Bovenschulte seit fünf Jahren nicht vorbereitet hat, nämlich die Notwendigkeit, sich um alternative Parkmöglichkeiten in den Stadtteilen zu kümmern und den ÖPNV so attraktiv zu gestalten, dass insgesamt weniger Privat-PKW notwendig sind. Der Senat muss nun zügig ins Handeln kommen und ein stadtweites Parkraumkonzept entwickeln, um die Parksituation in den Stadtteilen und Quartieren in den Griff zu bekommen. Das bedeutet: Die seit Jahren fehlenden Quartiersgaragen müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Auch um das Parken auf halbprivaten Flächen, wie bei Supermärkten, muss sich Rot-Rot-Grün endlich kümmern. Das Abschaffen von Autos und die Streichung von Parkflächen, so wie es sich die Grünen vorstellen, funktioniert einfach nicht im Alltag der Menschen. Diese geraten durch den künftig noch mehr verschärften Stellplatzmangel in Bedrängnis und in Stress und fragen sich zu Recht: Wohin mit meinem Auto?“

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