Zur AfD-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster

Datum: 13. Mai 2024

Imhoff: „Gerichtsbeschluss macht Mut“

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage der Partei gegen die Hochstufung zum rechtsextremen Verdachtsfall abgewiesen. Es sieht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Zu dem Urteil äußert sich Frank Imhoff, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

„Die jetzige gerichtliche Entscheidung macht Mut für die Verteidigung unserer Demokratie. Besonders jetzt, wo jeden Tag Übergriffe auf Abgeordnete, Politikerinnen und Politiker oder Wahlteams gemeldet werden. Diese zunehmende Gewaltbereitschaft und Unversöhnlichkeit in unserer Gesellschaft hat die AfD mit ihren hetzerischen Positionen ganz klar mitzuverantworten und gibt begründeten Anlass zur Sorge. Wir, die politische Mitte, müssen weiterhin klug, gezielt und effektiv an einem Verbotsverfahren arbeiten. Dieses darf sich nicht jahrelang hinziehen und ein erfolgreicher Abschluss muss garantiert sein. Alles andere und sogar ein Scheitern wäre fatal und würde der AfD am Ende Verfassungskonformität bescheinigen.“

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